Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Kunden der Komaxl GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie z. B. Vorschläge und Beratungen).
1.2 Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), ebenso Erklärungen unserer Vertreter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtsverbindlich.
1.4 Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechts-verbindlich.
2. Preise
2.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2.4 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 100 % Vorkasse, bei Zahlung per Überweisung fällen keine Zusatzgebühr an. Freigabe nach Lieferung. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
3.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf unsere ältesten Forderungen angerechnet.
3.7 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Eigentumsvorbehalt
Falls eine von Punkt 3.1 abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgt unsere Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten (einschließlich etwaiger Nebenforderungen) aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung, und zwar auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferungskosten betragen pauschal 15.- €. Für das Ausland gilt ab Werk, sofern vertraglich nicht gesondert vereinbart.
5.2 Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen sind unserer Wahl überlassen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
5.3 Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
6. Lieferzeit und Lieferungshindernisse
6.1 Lieferzeitangaben gelten laut Auftragsbestätigung. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraus-setzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine. Vorzeitige Lieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Absendung ab Werk bzw. Lager.
6.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z. B. durch Verweigerung der Annahme), so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und die Ware zu liefern oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurückzutreten. Unberührt hiervon bleibt unser Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung bzw. Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
6.3 Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende unvorhergesehene Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände während Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
6.4 Die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termins gibt dem Kunden das Recht, uns zur Erklärung binnen zwei Wochen aufzufordern, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Geben wir keine Erklärung ab, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten, soweit die Erfüllung für ihn ohne Interesse ist.
6.5 Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern oder zu versenden; damit gilt die Ware als abgenommen.
7. Mängelansprüche
7.1 Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
7.2 Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden.
7.3 Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer uns vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einem schwer zugänglichen Standort installiert wurde. Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde. Die gelieferte Ware muss sich in jedem Fall an dem in der Bestellung genannten Lieferort befinden. Eine Mängelbehebung kann nur stattfinden, wenn wir Zugang zum Lieferort bekommen.
7.6 Schäden, die durch Nichteinhaltung unserer Vorschriften und Bedingungen für Installation, Montage, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung oder durch Verwendung unzweckmäßiger oder anderer als der vorgeschriebenen Regelgeräte, Gasarten eintreten, begründen keine Mängelansprüche. Das Gleiche gilt bei Überlastung, Korrosion oder Überschwemmung.
7.7 Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen.
8. Rücktritt
Bei Lieferverzug von mehr als 6 Wochen hat der Kunde ein Rücktrittsrecht und Anspruch auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen.
9. Haftung
9.1 Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung vertraglicher oder außevertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haften wir nur
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
9.2 Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Rastatt.
11. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkauf- Lieferung- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutzhinweis
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir ausschließlich zu Geschäftszwecken ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. Im Rahmen der Auftragsabwicklung können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Rechnungsdaten und gegebenenfalls Informationen über eine nicht vertragsgemäße Zahlungsabwicklung durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden.
Stand 2018